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Baubeweissicherung in Greifswald: Sicherung von Beweisen, bevor sie verloren gehen




Telefonisch oder per E-Mail klären wir gemeinsam, warum eine Beweissicherung notwendig ist - etwa vor geplanten Straßenbaumaßnahmen, bei einem Neubau auf dem Nachbargrundstück, nach einem Sturmereignis oder bei Feuchtigkeit im Keller in Boddennähe. Dabei prüfen wir, ob ein privates Beweissicherungsgutachten ausreicht oder ob ein selbstständiges Beweisverfahren nach § 485 ZPO mit Ihrem Rechtsanwalt vorbereitet werden sollte.
Wir nehmen das Objekt in der Innenstadt, in Stadtteilen wie Schönwalde, Ostseeviertel, Wieck, Eldena oder Ladebow sowie im Umland persönlich in Augenschein. Ein systematischer Rundgang mit Erfassung der Gebäudedaten, Zustandsbeschreibung aller relevanten Bauteile und gezielten Messungen von Feuchte, Oberflächentemperaturen und Rissweiten bildet das Fundament jeder belastbaren Beweissicherung.
Wir versehen alle Bilder mit Datumsangaben und exaktem Lagebezug, beschreiben Schäden detailliert und dokumentieren Messwerte nachvollziehbar. Das Gutachten erhält einen Aufbau und eine technische Begründung, die es für Verfahren vor dem Amtsgericht Greifswald oder dem Landgericht Stralsund unmittelbar verwendbar machen. Mangelursache und voraussichtlichen Beseitigungsaufwand leiten wir normkonform und nachvollziehbar her.
Das fertige Gutachten setzen Sie direkt in Verhandlungen mit Baufirmen und Versicherungen, bei der Auswertung durch Ihren Rechtsanwalt oder in einem selbstständigen Beweisverfahren ein. Auf Wunsch begleiten wir Sie und Ihren Anwalt bei der Formulierung technisch präziser Beweisfragen und stehen für Rückfragen zur Verfügung.
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Eine Beweissicherung sollte immer vor wesentlichen Veränderungen erfolgen - vor Beginn von Bauarbeiten, vor Sanierungsmaßnahmen oder unmittelbar nach einem Schadenseintritt. Wer zu spät handelt, riskiert, dass ein Beweisverlust angenommen wird und sich Streitigkeiten erheblich schwerer klären lassen.
Nein, eine laufende Klage ist nicht erforderlich. Private Beweissicherungsgutachten dienen gerade dazu, einen Prozess zu vermeiden oder vorzubereiten. Ein selbstständiges Beweisverfahren nach § 485 ZPO wird bereits vor der eigentlichen Klage eingeleitet, wenn absehbar ist, dass der Streit nicht einvernehmlich lösbar ist.
Private Gutachten zählen als Parteivortrag und unterliegen der freien Beweiswürdigung des Gerichts. Dennoch greifen Richter häufig auf sorgfältig erstellte Gutachten zurück, um Fragen für ein gerichtliches Gutachten zu präzisieren. Unsere Erfahrung mit gerichtlichen Anforderungen sorgt dafür, dass unsere Gutachten strukturiert, nachvollziehbar und überzeugend aufgebaut sind.
Halten Sie möglichst Baupläne, Baubeschreibung, Leistungsverzeichnisse, Angebote und Rechnungen der Handwerker, den Schriftverkehr mit Bauträger oder Versicherung sowie vorhandene Fotos und Messprotokolle bereit. Beim Erstkontakt benennen wir konkret, welche Unterlagen im Einzelfall besonders hilfreich sind.
Ein privates Gutachten beauftragen Sie direkt bei uns - schnell, flexibel und ohne Gerichtsbeteiligung. Das selbstständige Beweisverfahren nach § 485 ZPO wird vom Gericht angeordnet und entfaltet eine gerichtliche Bindungswirkung der Feststellungen. Welcher Weg sinnvoll ist, klären wir gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Rechtsanwalt.
Für zivilrechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Bauschäden sind in der Region das Amtsgericht Greifswald und das Landgericht Stralsund zuständig. Wir bauen unsere Gutachten so auf, dass sie einer Prüfung durch diese Gerichte standhalten.
Der Aufwand richtet sich nach Objektart und Größe, dem Umfang der erforderlichen Untersuchungen und Messungen sowie der Zahl der zu dokumentierenden Schäden. Nach einer ersten Einschätzung erstellen wir Ihnen ein transparentes Angebot, damit Sie den Umfang klar einschätzen können.
Nein. Der Zustand sollte vor der Beweissicherung nicht eigenmächtig beseitigt oder verändert werden, denn sonst gehen entscheidende Beweismittel unwiederbringlich verloren. Melden Sie sich daher möglichst früh, damit wir den Zustand rechtzeitig sichern können.
Privates Gutachten oder selbstständiges Beweisverfahren nach § 485 ZPO
Jetzt Beweisverlust vermeiden: Kontakt zur Beweissicherung in Greifswald
Ihr Bausachverständiger für Beweissicherung in Greifswald ist rasch für Sie da
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