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Ihr Ansprechpartner: Guido Naujok
Endlich eine Bauabnahme in Greifswald, bei der Ihre Rechte wirklich gesichert sind
Ihr Ansprechpartner: Guido Naujok
Von der DEKRA Certification GmbH nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für Versicherungsschäden im Bauwesen, Sachverständigenbüro Guido Naujok.
Ob Sie ein Einfamilienhaus im Umland bei Neuenkirchen oder Gützkow errichten, ein Stadthaus in der denkmalgeschützten Altstadt der Hansestadt Greifswald sanieren oder eine Neubauwohnung in Schönwalde oder im Ostseeviertel übernehmen: Ohne fachkundige Begleitung bei der Abnahme riskieren Sie, verdeckte Mängel zu übersehen und später auf den Kosten sitzen zu bleiben. Die Bauabnahme beeinflusst die Vertragsbeziehung zwischen Bauherr und Bauunternehmer so grundlegend, dass Fehler an diesem Punkt kaum noch rückgängig zu machen sind.

Die Bauabnahme ist der wichtigste Termin Ihres gesamten Bauprojekts, denn ab diesem Zeitpunkt kehrt sich die Beweislast um und die Gewährleistungsfrist beginnt zu laufen. Als unabhängiger Bausachverständiger begleiten wir private Bauherren und Käufer von Eigentumswohnungen bei der Bauabnahme in Greifswald und im gesamten Landkreis Vorpommern-Greifswald.

Eine fachkundig begleitete Bauabnahme verschafft Ihnen in jeder Phase Ihres Bauprojekts handfeste Vorteile.

So unkompliziert beginnt Ihre begleitete Bauabnahme.

Eine vollständige Begleitung der Bauabnahme umfasst die Prüfung Ihrer Bauunterlagen, eine Vorabbegehung mit Fotodokumentation, die persönliche Teilnahme an der förmlichen Abnahme und ein rechtssicher formuliertes Abnahmeprotokoll mit klaren Fristen und Vorbehalten.
Die Bauabnahme in Deutschland unterscheidet zwischen privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Abnahme. Die öffentlich-rechtliche Bauabnahme wird von der Bauaufsichtsbehörde durchgeführt; die Untere Bauaufsichtsbehörde der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist zuständig für Bauprojekte in der Stadt. Eine klassische Schlussabnahme durch die Behörde findet nicht automatisch bei jedem Bauvorhaben statt.
Die zivilrechtliche Bauabnahme erfolgt zwischen Bauherr und Bauunternehmen und ist der Moment, den wir als Bausachverständiger begleiten. Viele Bauherren verwechseln die Abnahme mit der Hausübergabe oder dem Einzug. Der Unterschied ist juristisch entscheidend:
Unser Ablauf ist klar strukturiert und für Bauherren transparent. Von der Vertragsprüfung bis zum unterschriebenen Abnahmeprotokoll wissen Sie in jeder Phase, was passiert und warum.
Wir prüfen Ihre Unterlagen: Bauvertrag nach BGB oder VOB/B, Baubeschreibung, Pläne, Nachträge und Leistungsverzeichnisse. Daraus ergibt sich, welche Ausführung tatsächlich geschuldet ist, etwa welcher Dämmstandard nach Gebäudeenergiegesetz einzuhalten ist oder ob eine druckwasserdichte Kellerabdichtung in Boddennähe vereinbart wurde. Ihre individuellen Punkte, etwa frühere Schäden am Grundstück, fließen in die Prüfung ein.
Einige Tage vor dem offiziellen Termin mit Bauträger oder Generalunternehmer empfehlen wir eine Vorabbegehung. Wir prüfen systematisch alle Gewerke: Dach, Fassade, Fenster, Keller, Innenausbau und Haustechnik, mit besonderem Fokus auf Keller in Nähe des Rycks, Flachdächer an der Küste und Balkone in Windlage. Sie erhalten eine Mängelliste mit Fotodokumentation als Grundlage für das Abnahmegespräch.
Am Tag der förmlichen Abnahme sind wir gemeinsam mit Ihnen vor Ort. Wir achten darauf, dass jeder Mangel konkret beschrieben, Fristen zur Beseitigung festgelegt und Vorbehalte korrekt formuliert werden. Kleinere Restmängel verhindern die Abnahme nicht, müssen jedoch dokumentiert werden. Wir empfehlen, die Abnahme erst zu erklären, wenn alle wesentlichen Mängel erfasst sind.
Nach der Abnahme behalten Sie mit uns die vereinbarten Fristen zur Mängelbeseitigung im Blick. Wir erläutern Ihnen das Protokoll, geben eine klare Empfehlung zum weiteren Vorgehen und unterstützen Sie dabei, Gewährleistungs- und Vertragsstrafeansprüche rechtzeitig und wirksam zu sichern.
Der Markt für Neubau und Sanierung in Greifswald ist aktiv, und jedes dieser Projekte braucht eine ordentliche Abnahme. Unsere Bauabnahme ist besonders sinnvoll für:
Greifswald liegt in unmittelbarer Nähe von Bodden und Ostsee. Hohe Luftfeuchtigkeit, Windstärken und Salzluft greifen Fassaden und Bauteile an. Die hydrogeologischen Verhältnisse mit Lockergesteinsgrundwasserleitern über Kreideablagerungen können bei flachen Kellern und Bodenplatten zu Feuchtigkeit im Keller führen, deren Ursachen von fehlendem Feuchtigkeitsschutz bis zu mangelhafter Dränage reichen.
Risse in der Fassade sind häufige Bauschäden, besonders in der Altstadt mit ihrer Backsteingotik. Historische Backsteine stellen besondere Anforderungen an Abdichtungen und Fassadenanschlüsse. Lose Fugen zwischen Backsteinlagen, Glasurabplatzungen sowie Salz- und Feuchteablagerungen durch Schlagregen und Salzluft gehören zu den Mängeln, die wir bei Sanierungsvorhaben in der Altstadt regelmäßig dokumentieren.
Bei DDR-Plattenbauten in Schönwalde I und II sowie im Ostseeviertel treten Wärmebrücken an Balkonplatten, undichte Fensteranschlüsse und problematische Anschlussfugen auf. In modernen Neubauten prüfen wir gezielt Luftdichtheit, Dämmung rund um Fenster und die Haustechnik. Im Innenausbau finden wir unebene Estriche, Risse in Putz und Trockenbau sowie schalltechnische Mängel.
Ob Neubauwohnung im Ostseeviertel, Sanierung in der Backsteingotik-Altstadt oder Einfamilienhaus in Eldena, Wieck oder Ladebow: Wir begleiten Bauabnahmen in allen Greifswalder Stadtteilen und Wohnlagen, angepasst an die jeweilige Bauweise und die örtlichen Risiken.
Mit Klick auf „Karte laden“ wird eine Karte von Google Maps geladen. Dabei werden personenbezogene Daten (u. a. Ihre IP-Adresse) an Google übertragen. Einzelheiten in unserer Datenschutzerklärung.
Schon bei Erstbezug eines Reihenhauses oder einer Neubauwohnung ist eine Begleitung sinnvoll, besonders wenn ein Bauträgervertrag besteht und Sie als Laie die Ausführung nicht fachlich beurteilen können. Unsere Unterstützung als Baugutachter reduziert das Risiko teurer Folgeschäden und langwieriger Auseinandersetzungen mit dem Bauunternehmen.
Bauherren müssen eine Abnahme bei wesentlichen Mängeln nicht überstürzt erklären; bei unwesentlichen Mängeln darf die Abnahme allerdings nach § 640 BGB nicht verweigert werden. Wir prüfen, ob die offenen Mängel eine Verweigerung rechtfertigen, und stimmen mit Ihnen eine Strategie ab, die gegenüber dem Bauträger oder Unternehmer durchsetzbar ist.
Einzug und Nutzung können als konkludente Abnahme gewertet werden, was die Beweislastumkehr und den Beginn der Gewährleistungsfrist auslöst. Wir prüfen anhand Ihrer Vertragsunterlagen und der Umstände, ob die Abnahme bereits rechtlich eingetreten ist. Falls ja, dokumentieren wir den Ist-Zustand und klären, wie mit später entdeckten Mängeln umzugehen ist, damit Ihre Gewährleistungsansprüche so weit wie möglich erhalten bleiben.
Neben der Schlussabnahme bieten wir Rohbauabnahmen und technische Teilabnahmen im Raum Greifswald an. Rohbauabnahmen zeigen häufig Mängel an Abdichtung und Tragwerk, die im verdeckten Zustand nach dem Ausbau nicht mehr sichtbar sind. Gerade bei Abdichtungsarbeiten in Boddennähe oder bei Kellern in Gebieten mit hohem Grundwasserstand lohnt sich die Prüfung im Rohbauzustand.
Vor der Abnahme muss der Unternehmer beweisen, dass seine Leistungen mangelfrei sind. Nach der Abnahme kehrt sich das um: Der Bauherr muss nachweisen, dass ein Mangel bereits bei Abnahme vorlag, wenn der Unternehmer dies bestreitet. Ohne Vorbehalt im Abnahmeprotokoll geht das Recht verloren, bekannte Mängel später geltend zu machen.
Mit der zivilrechtlichen Bauabnahme beginnt die Gewährleistungsfrist von fünf Jahren nach BGB. Bei VOB/B-Verträgen beträgt sie in der Regel vier Jahre ab Abnahme. In beiden Fällen läuft die Frist ab dem Tag der Abnahme.
Das Abnahmeprotokoll ist Ihr wichtigstes Dokument für spätere Auseinandersetzungen oder Versicherungsfälle. Es muss Datum, Beteiligte, die Bezeichnung des Bauvorhabens, eine detaillierte Mängelbeschreibung, Fristen, Vorbehalte und die Unterschriften aller Parteien enthalten.
Bei der förmlichen Abnahme begehen Bauherr und Bauunternehmen das Objekt gemeinsam und halten das Ergebnis in einem Abnahmeprotokoll fest. Die fiktive Abnahme nach § 640 Abs. 2 BGB tritt dagegen ohne Termin ein, wenn Sie nach Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist reagieren. Bei VOB/B-Verträgen gilt das Werk ohne förmliche Abnahme nach 12 Werktagen ab Fertigstellungsmitteilung als abgenommen, bei Nutzung nach sechs Werktagen.
Bauabnahme in Greifswald? Wir sind an Ihrer Seite
Nicht nur die offizielle, förmlich protokollierte Abnahme zählt. Auch schleichende Formen der Abnahme können eintreten, ohne dass Bauherren dies beabsichtigen.
Bei der ausdrücklichen und förmlichen Abnahme begehen Bauherr und Bauunternehmen das Objekt systematisch und halten das Ergebnis in einem Abnahmeprotokoll mit Datum, Beteiligten, Mängelliste, Fristen und Vorbehalten fest. Die konkludente Abnahme entsteht durch schlüssiges Verhalten: Wer nach der Schlüsselübergabe einzieht, die Schlussrate ohne Vorbehalt zahlt oder das Haus nutzt, kann die Abnahme als erklärt gelten lassen.
Die fiktive Abnahme nach § 640 Abs. 2 BGB tritt ein, wenn der Unternehmer Sie zur Abnahme auffordert und Sie innerhalb einer angemessenen Frist weder Mängel benennen noch die Abnahme erklären. Wer nach VOB/B baut, muss wissen: Ohne förmliche Abnahme gilt das Werk nach 12 Werktagen ab Fertigstellungsmitteilung als abgenommen, bei Nutzung sogar nach sechs Werktagen.
Wir arbeiten mit einem transparenten, individuell vereinbarten Honorar und nicht mit pauschalen Angaben. Die Kosten einer begleiteten Bauabnahme richten sich nach Größe und Art des Objekts, der Bauphase, dem Umfang der Begehung sowie der Art der Abnahme, etwa Schlussabnahme, Rohbauabnahme oder technische Teilabnahme. Im persönlichen Erstgespräch stimmen wir Ablauf, Umfang und Kosten individuell auf Ihr Bauprojekt ab, bevor Sie sich entscheiden.
Die zivilrechtliche Bauabnahme ist in § 640 BGB geregelt, die förmliche Abnahme zusätzlich in § 12 VOB/B. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist: fünf Jahre nach BGB, bei VOB/B-Verträgen in der Regel vier Jahre ab Abnahme. Zugleich gehen Gefahr und Beweislast auf den Bauherrn über.
Für die öffentlich-rechtliche Seite ist die Untere Bauaufsichtsbehörde der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zuständig. Vor der Nutzung eines Gebäudes müssen Bescheinigungen von Prüfingenieuren vorliegen und die Fertigstellungsanzeige eingereicht werden. Eine automatische behördliche Schlussabnahme findet nicht bei jedem Bauvorhaben statt.
Bei der Auswahl eines Bausachverständigen für Ihre Bauabnahme sollten Sie auf mehrere Punkte achten: eine nachweisbare Qualifikation wie die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024, echte Unabhängigkeit ohne Bindung an Bauträger oder Handwerksbetriebe, regionale Kenntnis der Bauweisen in Greifswald und Mecklenburg-Vorpommern sowie eine nachvollziehbare, sauber dokumentierte Arbeitsweise mit vollständigem Protokoll und Fotodokumentation.
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Die Bauabnahme schützt vor versteckten Mängeln und Folgekosten. Als Ihr unabhängiger Ansprechpartner in Greifswald und im Landkreis Vorpommern-Greifswald begleiten wir Sie von der Vertragsprüfung bis zum unterschriebenen Abnahmeprotokoll.
Kontaktieren Sie uns per Telefon oder E-Mail für eine persönliche Beratung zu Ihrer geplanten Bauabnahme. Nutzen Sie unser Kontaktformular auf dieser Seite oder rufen Sie uns direkt an.
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